ANHANG IV VO (EU) 2019/1111

BESCHEINIGUNG ÜBER ENTSCHEIDUNGEN, IN DENEN DIE RÜCKGABE DES KINDES IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT GEMÄß DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VON 1980(1) UND ETWAIGE MIT IHNEN VERBUNDENE EINSTWEILIGE MAßNAHMEN – EINSCHLIEßLICH SCHUTZMAßNAHMEN – GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ANGEORDNET WERDEN

WICHTIG

Auf Antrag einer Partei von dem der Kommission gemäß Artikel 103 der Verordnung mitgeteilten Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats einer Rückgabeentscheidung auszustellen, wenn die Rückgabeentscheidung aufgrund einer weiteren, nach der Anordnung der Rückgabe erfolgten Entführung des Kindes/der Kinder in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden muss oder die Rückgabeentscheidung eine einstweilige Maßnahme – einschließlich einer Schutzmaßnahme – auf Grundlage des Artikels 27 Absatz 5 der Verordnung zum Schutz des Kindes vor der schwerwiegenden Gefahr im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe b des Haager Übereinkommens von 1980 enthält.

1.
URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT DER ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE RÜCKGABE DES KINDES/DER KINDER ANGEORDNET WIRD*(2)

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

2.
GERICHT, DAS DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT*

2.1
Bezeichnung*
2.2
Anschrift*
2.3
Telefon/Fax/E-Mail*

3.
GERICHT, DAS DIE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN HAT (wenn es sich nicht um das gleiche Gericht handelt)

3.1
Bezeichnung
3.2
Anschrift

4.
ENTSCHEIDUNG*

4.1
Datum (TT/MM/JJJJ)*
4.2
Aktenzeichen*

5.
KIND(ER)(3), DAS/DIE GEMÄß DER ENTSCHEIDUNG ZURÜCKZUGEBEN IST/SIND*

5.1
Kind 1*

5.1.1
Name(n)*
5.1.2
Vorname(n)*
5.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*
5.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
5.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

5.2
Kind 2

5.2.1
Name(n)
5.2.2
Vorname(n)
5.2.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
5.2.4
Geburtsort (soweit bekannt)
5.2.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

5.3
Kind 3

5.3.1
Name(n)
5.3.2
Vorname(n)
5.3.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
5.3.4
Geburtsort (soweit bekannt)
5.3.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

6.
MITGLIEDSTAAT, IN DEN DAS KIND/DIE KINDER GEMÄß DER ENTSCHEIDUNG ZURÜCKGEGEBEN WERDEN SOLLTE(N)*

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

7.
WENN UND SOWEIT IN DER ENTSCHEIDUNG ANGEGEBEN: DAS KIND/DIE KINDER MUSS/MÜSSEN ZURÜCKGEGEBEN WERDEN AN(4)

7.1
Partei 1

7.1.1
Natürliche Person
7.1.1.1
Name(n)
7.1.1.2
Vorname(n)
7.1.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
7.1.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
7.1.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
7.1.1.6
Anschrift (soweit bekannt)
7.1.1.6.1
wie in der Entscheidung angegeben…
7.1.1.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …
7.1.2
Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle
7.1.2.1
Vollständige Bezeichnung
7.1.2.2
Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)
7.1.2.3
Anschrift (falls bekannt)

7.2
Partei 2

7.2.1
Natürliche Person
7.2.1.1
Name(n)
7.2.1.2
Vorname(n)
7.2.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
7.2.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
7.2.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
7.2.1.6
Anschrift (soweit bekannt)
7.2.1.6.1
wie in der Entscheidung angegeben…
7.2.1.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …
7.2.2
Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle
7.2.2.1
Vollständige Bezeichnung
7.2.2.2
Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)
7.2.2.3
Anschrift (falls bekannt)

8.
PRAKTISCHE VORKEHRUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE (FALLS UND SOWEIT IN DER ENTSCHEIDUNG ANGEGEBEN)(5)

9.
DIE ENTSCHEIDUNG ENTHÄLT EINSTWEILIGE MAßNAHMEN – EINSCHLIEßLICH EINER SCHUTZMAßNAHME – AUF GRUNDLAGE DES ARTIKELS 27 ABSATZ 5 DER VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DES KINDES VOR DER SCHWERWIEGENDEN GEFAHR IM SINNE DES ARTIKELS 13 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS VON 1980*

9.1
Nein

9.2
Ja

9.2.1
Beschreibung der angeordneten Maßnahme(n)(6)

10.
PARTEI(7), GEGEN DIE DIE VOLLSTRECKUNG ERWIRKT WERDEN SOLL*

10.1
Name(n)*

10.2
Vorname(n)*

10.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*

10.4
Geburtsort (soweit bekannt)

10.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

10.6
Anschrift (soweit bekannt)

10.6.1
wie in der Entscheidung .... angegeben …
10.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

11.
GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG KÖNNEN NACH DEM RECHT DES URSPRUNGSMITGLIEDSTAATS WEITERE RECHTSBEHELFE EINGELEGT WERDEN*

11.1.
Nein
11.2
Ja

12.
DIE ENTSCHEIDUNG IST IM URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT VOLLSTRECKBAR*

12.1
Nein

12.2
Ja, ohne Einschränkungen (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung vollstreckbar wurde): …/…/……

12.3
Ja, aber nur gegen die Partei(8) gemäß Nummer … (bitte ausfüllen)

12.3.1
Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegenüber dieser Partei vollstreckbar wurde: …/…/……

13.
AM TAG DER AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG WAR DIE ENTSCHEIDUNG DER/DEN PARTEIEN(9), GEGEN DIE GEMÄß NUMMMER 10 DIE VOLLSTRECKUNG BEWIRKT WERDEN SOLL, ZUGESTELLT*

13.1
Nein
13.2
Dem Gericht nicht bekannt
13.3
Ja
13.3.1
Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)
13.3.2
Die Entscheidung wurde in der/den folgenden Sprache(n) zugestellt:

BGESCSDEET
ELENFRGAHR
ITLVLTHUMT
NLPLPTROSK
SLFISV

14.
DIE ENTSCHEIDUNG ERGING IM VERSÄUMNISVERFAHREN:*

14.1
Nein

14.2
Ja

14.2.1
Nicht erschienene Partei wie in Nummer .... angegeben (bitte ausfüllen)
14.2.1
Dieser Partei wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück zugestellt:
14.2.2.1
Nein
14.2.2.2
Dem Gericht nicht bekannt
14.2.2.3
Ja
14.2.2.3.1
Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)

15.
DAS KIND/DIE KINDER(10) GEMÄß NUMMER 5 WAR(EN) FÄHIG, SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN*

15.1
Kind gemäß Nummer 5.1

15.1.1
Ja (dann bitte Nummer 16 ausfüllen)
15.1.2
Nein

15.2
Kind gemäß Nummer 5.2

15.2.1
Ja (dann bitte Nummer 16 ausfüllen)
15.2.2
Nein

15.3
Kind gemäß Nummer 5.3

15.3.1
Ja (dann bitte Nummer 16 ausfüllen)
15.3.2
Nein

16.
DEM KIND/DEN KINDERN(11), DAS/DIE GEMÄß NUMMER 15 FÄHIG WAR(EN), SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN, WURDE GEMÄß ARTIKEL 21 DER VERORDNUNG DIE ECHTE UND WIRKSAME GELEGENHEIT ZUR MEINUNGSÄUßERUNG GEGEBEN

16.1
Kind gemäß Nummer 5.1

16.1.1
Ja
16.1.2
Nein, aus folgenden Gründen: …

16.2
Kind gemäß Nummer 5.2

16.2.1
Ja
16.2.2
Nein, aus folgenden Gründen: …

16.3
Kind gemäß Nummer 5.3

16.3.1
Ja
16.3.2
Nein, aus folgenden Gründen: …

17.
NAME(N) DER PARTEI(EN)(12), DENEN PROZESSKOSTENHILFE GEMÄß ARTIKEL 74 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG GEWÄHRT WURDE

17.1
Partei(en)

17.1.1
wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)
17.1.2
wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)

18.
KOSTEN UND AUSLAGEN DES VERFAHRENS(13)

18.1
Die Entscheidung sieht Folgendes vor:(14)

… (Name(n))

…Vorname(n))

hat an

…Name(n)

… (Vorname(n))

folgenden Betrag zu zahlen …:

Euro (EUR)Bulgarischer Lev (BGN)Kroatische Kuna (HRK)
Tschechische Krone (CZK)Ungarischer Forint (HUF)Polnischer Zloty (PLN)
Pfund Sterling (GBP)Rumänischer Leu (RON)Schwedische Krone (SEK)
Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)):

18.2
Etwaige weitere sachdienliche Angaben zu den Kosten (beispielsweise: Festbetrag oder Prozentsatz; festgesetzte Zinsen; geteilte Kosten; wurden mehr als einer Partei die Kosten aufgegeben, Angabe, ob eine von ihnen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden kann): …
Zahl der beigefügten Seiten (falls zutreffend): … Geschehen zu … am … (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und/oder Dienstsiegel

Fußnote(n):

(1)

Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980” ).

(2)

Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

(3)

Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(4)

Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(5)

Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

(6)

Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

(7)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(8)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(9)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(10)

Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(11)

Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(12)

Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(13)

Dieser Punkt betrifft auch Fälle, in denen die Kosten Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sind. Der bloße Umstand, dass der Betrag der Kosten noch nicht feststeht, sollte das Gericht nicht daran hindern, die Bescheinigung auszustellen, wenn eine Partei die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung über den Streitgegenstand erwirken möchte.

(14)

Wenn mehr als einer Partei auferlegt wurde, die Kosten zu tragen, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

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