ANHANG VO (EU) 2019/1131
ERKLÄRUNG ZUM ERHALT
TEIL I
Die Erklärung zum Erhalt wird vom Empfänger elektronisch übermittelt und hat die folgenden Datenelemente zu enthalten:- (1)
- Name, Anschrift und EORI-Nummer des Empfängers
- (2)
- Bezeichnung der angemeldeten betroffenen Ware, Warencode — TARIC-Code und ggf. TARIC-Zusatzcode, Roh- und Eigenmasse, Menge in besonderer Maßeinheit (falls zutreffend), Code des Ursprungslands und/oder gegebenenfalls Code des Versendungslands(1)
- (3)
- Zuständiger Mitgliedstaat (siehe Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 4)
- (4)
- Nummer(n) der auf diese Erklärung anwendbaren Verordnung(en) oder Einleitungsbekanntmachung(en)
Geltende Maßnahme:
- —
Antidumping-/Ausgleichszollstatistik,
- —
Einleitungsbekanntmachung,
- —
Zollamtliche Erfassung,
- —
Vorläufiger Antidumpingzoll,
- —
Vorläufiger Ausgleichszoll,
- —
Endgültiger Antidumpingzoll,
- —
Endgültiger Ausgleichszoll.
- (5)
- Nettopreis frei Grenze des Festlandsockels oder der ausschließlichen Wirtschaftszone
- (6)
- Berechnung des vorläufigen und/oder endgültigen Antidumping- und/oder Ausgleichszolls (falls zutreffend)
- (7)
- Datum des Erhalts der betroffenen Ware und gegebenenfalls MRN
- (8)
- Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Bezugnahmen (im Falle des Verkaufs der betroffenen Ware ist eine Rechnung beizufügen)
- (9)
- Datum, Name und Unterschrift des Empfängers
TEIL II
Anmerkung:
Der Text auf der Kopie der Erklärung zum Erhalt hat folgendermaßen zu lauten:
Kopie
für den Empfänger.Fußnote(n):
- (1)
In Fällen, in denen Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen nach einer Umgehungsuntersuchung auf Waren ausgeweitet wurden, die aus einem anderen als dem Land versandt werden, das von den Maßnahmen betroffen ist.
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