ANHANG VO (EU) 2019/1131

ERKLÄRUNG ZUM ERHALT

TEIL I

Die Erklärung zum Erhalt wird vom Empfänger elektronisch übermittelt und hat die folgenden Datenelemente zu enthalten:
(1)
Name, Anschrift und EORI-Nummer des Empfängers
(2)
Bezeichnung der angemeldeten betroffenen Ware, Warencode — TARIC-Code und ggf. TARIC-Zusatzcode, Roh- und Eigenmasse, Menge in besonderer Maßeinheit (falls zutreffend), Code des Ursprungslands und/oder gegebenenfalls Code des Versendungslands(1)
(3)
Zuständiger Mitgliedstaat (siehe Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 4)
(4)
Nummer(n) der auf diese Erklärung anwendbaren Verordnung(en) oder Einleitungsbekanntmachung(en)

Geltende Maßnahme:

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik,

Einleitungsbekanntmachung,

Zollamtliche Erfassung,

Vorläufiger Antidumpingzoll,

Vorläufiger Ausgleichszoll,

Endgültiger Antidumpingzoll,

Endgültiger Ausgleichszoll.

(5)
Nettopreis frei Grenze des Festlandsockels oder der ausschließlichen Wirtschaftszone
(6)
Berechnung des vorläufigen und/oder endgültigen Antidumping- und/oder Ausgleichszolls (falls zutreffend)
(7)
Datum des Erhalts der betroffenen Ware und gegebenenfalls MRN
(8)
Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Bezugnahmen (im Falle des Verkaufs der betroffenen Ware ist eine Rechnung beizufügen)
(9)
Datum, Name und Unterschrift des Empfängers
Die Zollbehörden können zulassen, dass diese Datenelemente ohne den Einsatz von Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung bereitgestellt werden. In diesem Fall ist vom Empfänger das folgende Formular „Erklärung zum Erhalt” zu verwenden.

TEIL II

Anmerkung:

Der Text auf der Kopie der Erklärung zum Erhalt hat folgendermaßen zu lauten:

Kopie

für den Empfänger.

Fußnote(n):

(1)

In Fällen, in denen Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen nach einer Umgehungsuntersuchung auf Waren ausgeweitet wurden, die aus einem anderen als dem Land versandt werden, das von den Maßnahmen betroffen ist.

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