ANHANG VO (EU) 2019/1143

Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird wie folgt geändert:

1.
Titel I wird wie folgt geändert:

a)
In Kapitel 2 Abschnitt 1 wird nach der Zeile zu Spalte H6 folgende Zeile eingefügt:

H7 Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr für eine Sendung, die gemäß Artikel 23 Absatz 1 oder Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 von den Eingangsabgaben befreit ist Artikel 5 Nummer 12, Artikel 162 und 201 des Zollkodex

b)
In Kapitel 3 wird Abschnitt 1 wie folgt geändert:

1.
In Gruppe 1 wird zwischen den Spalten H6 und I1 folgende Spalte eingefügt:

H
D.E. Nr. D.E. Bezeichnung 7
1/1 Art der Anmeldung
1/2 Art der zusätzlichen Anmeldung
1/3 Versandanmeldung/Art des Nachweises des zollrechtlichen Status
1/4 Formblätter
1/5 Ladelisten
1/6 Positionsnummer

A

X

1/7 Indikator für besondere Umstände
1/8 Unterschrift/Authentifizierung
1/9 Positionen insgesamt
1/10 Verfahren
1/11 Zusätzliches Verfahren

A

X

2.
In Gruppe 2 wird zwischen den Spalten H6 und I1 folgende Spalte eingefügt:

H
D.E. Nr. D.E. Bezeichnung 7
2/1 Vereinfachte Anmeldung/Vorpapiere

A

[7]

XY

2/2 Zusätzliche Informationen

C

XY

2/3 Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Bezugnahmen

A

[7]

X

2/4 Referenznummer/UCR

C

XY

2/5 LRN
2/6 Zahlungsaufschub

B

[53]

Y

2/7 Kennnummer des Lagers

3.
In Gruppe 3 wird zwischen den Spalten H6 und I1 folgende Spalte eingefügt:

H
D.E. Nr. D.E. Bezeichnung 7
3/1 Ausführer

A

XY

3/2 Kennnummer des Ausführers
3/3 Versender — Sammelbeförderungsvertrag
3/4 Kennnummer des Versenders — Sammelbeförderungsvertrag
3/5 Versender — Einzelbeförderungsvertrag
3/6 Kennnummer des Versenders — Einzelbeförderungsvertrag
3/7 Versender
3/8 Kennnummer des Versenders
3/9 Empfänger
3/10 Kennnummer des Empfängers
3/11 Empfänger — Sammelbeförderungsvertrag
3/12 Kennnummer des Empfängers — Sammelbeförderungsvertrag
3/13 Empfänger — Einzelbeförderungsvertrag
3/14 Kennnummer des Empfängers — Einzelbeförderungsvertrag
3/15 Einführer

A

[12]

Y

3/16 Kennnummer des Einführers

A

[14]

Y

3/17 Anmelder

A

[12]

Y

3/18 Kennnummer des Anmelders

A

Y

3/19 Vertreter

A

[12]

Y

3/20 Kennnummer des Vertreters

A

Y

3/21 Code für den Status des Steuervertreters

A

Y

3/22 Inhaber des Versandverfahrens
3/23 Kennnummer des Inhabers des Versandverfahrens
3/24 Verkäufer
3/25 Kennnummer des Verkäufers
3/26 Käufer
3/27 Kennnummer des Käufers
3/28 Kennnummer der Person, die die Ankunftsmeldung vornimmt
3/29 Kennnummer der Person, die die Umleitung meldet
3/30 Kennnummer der Person, die die Waren gestellt
3/31 Beförderer
3/32 Kennnummer des Beförderers
3/33 Zu benachrichtigende Partei — Sammelbeförderungsvertrag
3/34 Kennnummer der zu benachrichtigenden Partei — Sammelbeförderungsvertrag
3/35 Zu benachrichtigende Partei — Einzelbeförderungsvertrag
3/36 Kennnummer der zu benachrichtigenden Partei — Einzelbeförderungsvertrag
3/37 Kennnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette
3/38 Kennnummer der Person, die die zusätzlichen Angaben zur summarischen Eingangsanmeldung vorlegt
3/39 Kennnummer des Bewilligungsinhabers
3/40 Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise

A

[54]

XY

3/41 Kennnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldungen die Waren gestellt
3/42 Kennnummer der Person, die das Manifest einreicht
3/43 Kennnummer der Person, die einen Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beantragt
3/44 Kennnummer der Person, die die Ankunft der Waren nach einer Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet
3/45 Kennnummer des Sicherheitsleistenden
3/46 Kennnummer der Person, die die Abgabe entrichtet

4.
In Gruppe 3 wird in der Zeile zum Datenelement 3/1 in den Spalten H1, H3, H4, H5, H6 und I1 der Buchstabe B durch „A[12]” ersetzt.
5.
In Gruppe 3 wird in der Zeile zum Datenelement 3/2 in den Spalten H1, H3, H4, H5, H6 und I1 der Buchstabe B durch „A[14]” ersetzt.
6.
In Gruppe 4 wird zwischen den Spalten H6 und I1 folgende Spalte eingefügt:

H
D.E. Nr. D.E. Bezeichnung 7
4/1 Lieferbedingungen
4/2 Beförderungskosten, Zahlungsweise
4/3 Abgabenberechnung — Art der Abgabe
4/4 Abgabenberechnung — Bemessungsgrundlage
4/5 Abgabenberechnung — Abgabensatz
4/6 Abgabenberechnung — Geschuldeter Abgabenbetrag
4/7 Abgabenberechnung — Insgesamt
4/8 Abgabenberechnung — Zahlungsart

B

[53]

X

4/9 Aufschläge und Abzüge
4/10 Rechnungswährung
4/11 In Rechnung gestellter Gesamtbetrag
4/12 Interne Währungseinheit
4/13 Bewertungsindikatoren
4/14 Artikelpreis/Betrag
4/15 Umrechnungskurs
4/16 Bewertungsmethode
4/17 Präferenz
4/18 Wert

A

X

4/19 Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort

A

XY

7.
In Gruppe 4 wird in der Zeile zum Datenelement 4/18 in der Spalte „D.E. Bezeichnung” das Wort „Postwert” durch das Wort „Wert” ersetzt.
8.
In Gruppe 4 wird in der Zeile zum Datenelement 4/19 in der Spalte „D.E. Bezeichnung” das Wort „Postgebühren” durch den Wortlaut „Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort” ersetzt.
9.
In Gruppe 6 wird zwischen den Spalten H6 und I1 folgende Spalte eingefügt:

H
D.E. Nr. D.E. Bezeichnung 7
6/1 Eigenmasse (kg)
6/2 Besondere Maßeinheiten

A

[55]

X

6/3 Rohmasse (kg) — Sammelbeförderungsvertrag
6/4 Rohmasse (kg) — Einzelbeförderungsvertrag
6/5 Rohmasse (kg)

A

XY

6/6 Warenbezeichnung — Sammelbeförderungsvertrag
6/7 Warenbezeichnung — Einzelbeförderungsvertrag
6/8 Warenbezeichnung

A

X

6/9 Art der Packstücke
6/10 Anzahl der Packstücke

A

[52]

X

6/11 Versandzeichen
6/12 UN-Gefahrgutnummer
6/13 CUS-Nummer
6/14 Warennummer — Code der Kombinierten Nomenklatur

A

X

6/15 Warennummer — TARIC-Code
6/16 Warennummer — TARIC-Zusatzcode(s)
6/17 Warennummer — nationale(r) Zusatzcode(s)
6/18 Packstücke insgesamt
6/19 Art der Waren

c)
In Kapitel 3 Abschnitt 2 werden folgende Anmerkungen angefügt:

Nummer der Anmerkung Beschreibung der Anmerkung
[52] Diese Angaben sind bei Postsendungen nicht erforderlich.
[53]

Diese Angaben sind nicht erforderlich,

a)
wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden oder
b)
wenn die Waren nichtkommerzieller Art sind, von Privatpersonen aus einem Drittland an andere Privatpersonen in einem Mitgliedstaat versandt werden und gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2006/79/EG des Rates(*) von der Mehrwertsteuer befreit sind.
[54] Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.
[55] Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Anmeldung Waren betrifft, die unter Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen.

2.
Titel II wird wie folgt geändert:

a)
In den Anmerkungen zum Datenelement 1/6 ( „Positionsnummer” ) wird der Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1 bis B4, C1, D1, D2, E1, E2, F1a bis F1d, F2a bis F2c, F3a, F4a, F4b, F4d, F5, G4, G5, H1 bis H6 und I1: ersetzt durch den Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten A1 bis A3, B1 bis B4, C1, D1, D2, E1, E2, F1a bis F1d, F2a bis F2c, F3a, F4a, F4b, F4d, F5, G4, G5, H1 bis H7 und I1:.
b)
In den Anmerkungen zum Datenelement 2/1 ( „Vereinfachte Anmeldung/Vorpapiere” ) wird folgender Text angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Wenn die summarische Eingangsanmeldung und die Zollanmeldung unter Verwendung des vorgesehenen Unionscodes getrennt abgegeben werden, ist die MRN der summarischen Eingangsanmeldung oder jedes anderen Vorpapiers anzugeben.

c)
In den Anmerkungen zum Datenelement 2/2 ( „Zusätzliche Informationen” ) wird folgender Text angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Jede Information seitens des Anmelders, die im Hinblick auf die Überlassung der betreffenden Position zum zollrechtlich freien Verkehr als nützlich erachtet werden kann.

d)
In den Anmerkungen zum Datenelement 2/4 ( „Referenznummer/UCR” ) wird folgender Text angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Dieses Feld kann zur Angabe der Transaktionskennung genutzt werden, wenn die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

e)
Die Anmerkungen zum Datenelement 3/1 ( „Ausführer” ) werden wie folgt geändert:

1.
Der Wortlaut Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: wird ersetzt durch den Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1 und E1:.
2.
Folgender Text wird angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H6 und H7:

Anzugeben sind Name und Vorname sowie die vollständige Anschrift des Versenders der Waren, wie im Beförderungsvertrag vom Frachtbesteller festgelegt.

f)
In den Anmerkungen zum Datenelement 3/17 ( „Anmelder” ) wird der Wortlaut „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H6 und I1:” ersetzt durch den Wortlaut „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1 bis H7 und I1:” .
g)
In den Anmerkungen zum Datenelement 3/18 ( „Kennnummer des Anmelders” ) wird der Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B1 bis B4, C1, G4, H1 bis H5 und I1: ersetzt durch den Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten B1 bis B4, C1, G4, H1 bis H7 und I1:.
h)
In den Anmerkungen zum Datenelement 3/40 ( „Kennnummer für zusätzliche steuerliche Verweise” ) wird folgender Text angefügt:

„Werden die Waren im Rahmen der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen gemäß Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie 2006/112/EG zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, ist die zur Verwendung im Rahmen dieser Regelung erteilte spezielle MwSt.-Nummer anzugeben.”

i)
Die Anmerkungen zum Datenelement 4/18 ( „Postwert” ) werden wie folgt geändert:

1.
Das Wort „Postwert” wird durch das Wort „Wert” ersetzt.
2.
Der Wortlaut „Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle:” wird ersetzt durch den Wortlaut „Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:” .
3.
Folgender Text wird angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Einzelwert der Waren je Position in der Rechnungswährung.

j)
Die Anmerkungen zum Datenelement 4/19 ( „Postgebühren” ) werden wie folgt geändert:

1.
Das Wort Postgebühren wird durch den Wortlaut Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort ersetzt.
2.
Der Wortlaut Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: wird ersetzt durch den Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H6:.
3.
Folgender Text wird angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort in der Rechnungswährung.

k)
In den Anmerkungen zum Datenelement 6/8 ( „Warenbezeichnung” ) wird der Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten D3, G4, G5 und H6: ersetzt durch den Wortlaut Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten D3, G4, G5, H6 und H7:.
l)
In den Anmerkungen zum Datenelement 6/14 ( „Warennummer — KN-Code” ) wird folgender Text angefügt:

Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H7:

Anzugeben ist der sechsstellige Code der Nomenklatur des Harmonisierten Systems der angemeldeten Waren.

Fußnote(n):

(*)

Richtlinie 2006/79/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 15).

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