ANHANG VO (EU) 2019/1149
TÄTIGKEITEN DER GEMÄSS ARTIKEL 16 ABSATZ 2 EINGERICHTETEN PLATTFORM
Um die Erreichung der Ziele der Behörde bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu unterstützen, bemüht sich die Plattform insbesondere,- 1)
- den Wissensstand über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, einschließlich ihrer Ursachen, regionalen Unterschiede und grenzüberschreitenden Aspekte, durch gemeinsame Definitionen und Konzepte, empirische Messinstrumente und die Förderung vergleichender Analysen zu verbessern, ein gegenseitiges Verständnis der verschiedenen Systeme und Praktiken zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu entwickeln und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen, einschließlich vorbeugender Maßnahmen und Sanktionen, zu analysieren,
- 2)
- verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls mit Drittstaaten, wie beispielsweise den Personalaustausch, die Nutzung von Datenbanken sowie die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und Schulungen, zu fördern und zu bewerten und ein System für den Informationsaustausch für die Verwaltungszusammenarbeit unter Nutzung eines bestimmten Moduls für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im Rahmen des Binnenmarkt-Informationssystems einzurichten,
- 3)
- Instrumente wie eine Wissensbank für einen effizienten Austausch von Informationen und über Erfahrungen zu schaffen, Durchsetzungsleitlinien, Handbücher über bewährte Verfahren, gemeinsame Inspektionsgrundsätze zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und gemeinsame Aktivitäten wie europäische Kampagnen zu entwickeln und diese Instrumente zu bewerten,
- 4)
- ein Peer-Learning-Programm zur Ermittlung bewährter Verfahren in allen für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wichtigen Bereichen aufzustellen und gegenseitige Begutachtungen zur Messung des Fortschritts, den die Mitgliedstaaten, die sich für eine Teilnahme an solchen Bewertungen entschieden haben, bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeiten erzielt haben, zu organisieren,
- 5)
- einen Austausch über Erfahrungen zu organisieren, die die nationalen Behörden bei der Anwendung von Unionsrecht im Bereich der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gemacht haben.
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