Artikel 19 VO (EU) 2019/1156

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. August 2019.

Artikel 4 Absätze 1 bis 5, Artikel 5 Absätze 1 und 2, Artikel 15 und Artikel 16 gelten jedoch ab dem 2. August 2021.

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