Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/1163

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. Juli 2019

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiterin des Dienstes für außenpolitische Instrumente

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.