ANHANG V VO (EU) 2019/123

MUSTER DES NETZSTRATEGIEPLANS

Der Netzstrategieplan ist wie folgt zu strukturieren:
1.
EINLEITUNG
1.1.
Anwendungsbereich des Netzstrategieplans (geografisch und zeitlich)
1.2.
Ausarbeitung des Plans und Validierungsprozess
2.
GESAMTZUSAMMENHANG UND ANFORDERUNGEN
2.1.
Darlegung der derzeitigen und geplanten Netzsituation unter Einbeziehung von ERND, ATFM, Flughäfen und knappen Ressourcen
2.2.
Herausforderungen und Chancen in Bezug auf die Laufzeit des Plans (einschließlich Verkehrsnachfrage-Prognose und weltweite Entwicklung)
2.3.
Leistungsziele und geschäftliche Anforderungen, wie sie durch die verschiedenen Beteiligten und die unionsweit geltenden Leistungsziele zum Ausdruck gebracht werden
3.
STRATEGISCHE PERSPEKTIVE
3.1.
Darlegung, wie sich das Netz strategisch fortentwickeln wird, um erfolgreich auf die Leistungsziele und geschäftlichen Anforderungen zu reagieren
3.2.
Kohärenz mit dem Leistungssystem
3.3.
Kohärenz mit dem europäischen ATM-Masterplan
3.4.
Kohärenz mit den nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013 festgelegten gemeinsamen Vorhaben
4.
STRATEGISCHE ZIELE
4.1.
Darlegung der strategischen Ziele des Netzes:

a)
einschließlich kooperativer Aspekte der einbezogenen am Betrieb Beteiligten im Hinblick auf Aufgaben und Zuständigkeiten;
b)
Angaben, inwieweit die strategischen Ziele den Anforderungen entsprechen;
c)
Angaben, wie Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele gemessen werden;
d)
Angaben, wie sich die strategischen Ziele auf die Branche und andere betroffene Bereiche auswirken.

5.
STRATEGISCHE PLANUNG
5.1.
Darlegung der kurz-/mittelfristigen Planung:

a)
Prioritäten für jedes strategische Ziel;
b)
Umsetzung jedes strategischen Ziels unter Bezugnahme auf den erforderlichen Technologieeinsatz, die Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, verursachte Kosten, Nutzeffekte sowie notwendige Leitungsstrukturen, Mittel und Regulierungsmaßnahmen;
c)
erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten;
d)
das vereinbarte Niveau der Einbeziehung des Netzmanagers zur Unterstützung der Umsetzung aller Elemente des Plans für jede einzelne Funktion.

5.2.
Darlegung der langfristigen Planung:

a)
Absicht zur Erreichung jedes strategischen Ziels unter Bezugnahme auf die erforderliche Technologie und die damit zusammenhängenden Forschungs- und Entwicklungsaspekte, Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, Geschäftsplan, erforderliche Leitungsstruktur und erforderliche Regulierungsmaßnahmen sowie die zugehörige Begründung dieser Investitionen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit;
b)
erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten;

6.
RISIKOBEWERTUNG
6.1.
Darlegung der Risiken, die mit der Umsetzung des Plans verbunden sind
6.2.
Darlegung des Überwachungsprozesses (einschließlich möglicher Abweichung von den ursprünglichen Zielen)
7.
EMPFEHLUNGEN
7.1.
Angabe der Maßnahmen, die von der Union und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um die Umsetzung des Plans zu unterstützen.

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