ANHANG V VO (EU) 2019/123
MUSTER DES NETZSTRATEGIEPLANS
Der Netzstrategieplan ist wie folgt zu strukturieren:
- 1.
- EINLEITUNG
- 1.1.
- Anwendungsbereich des Netzstrategieplans (geografisch und zeitlich)
- 1.2.
- Ausarbeitung des Plans und Validierungsprozess
- 2.
- GESAMTZUSAMMENHANG UND ANFORDERUNGEN
- 2.1.
- Darlegung der derzeitigen und geplanten Netzsituation unter Einbeziehung von ERND, ATFM, Flughäfen und knappen Ressourcen
- 2.2.
- Herausforderungen und Chancen in Bezug auf die Laufzeit des Plans (einschließlich Verkehrsnachfrage-Prognose und weltweite Entwicklung)
- 2.3.
- Leistungsziele und geschäftliche Anforderungen, wie sie durch die verschiedenen Beteiligten und die unionsweit geltenden Leistungsziele zum Ausdruck gebracht werden
- 3.
- STRATEGISCHE PERSPEKTIVE
- 3.1.
- Darlegung, wie sich das Netz strategisch fortentwickeln wird, um erfolgreich auf die Leistungsziele und geschäftlichen Anforderungen zu reagieren
- 3.2.
- Kohärenz mit dem Leistungssystem
- 3.3.
- Kohärenz mit dem europäischen ATM-Masterplan
- 3.4.
- Kohärenz mit den nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013 festgelegten gemeinsamen Vorhaben
- 4.
- STRATEGISCHE ZIELE
- 4.1.
- Darlegung der strategischen Ziele des Netzes:
- a)
- einschließlich kooperativer Aspekte der einbezogenen am Betrieb Beteiligten im Hinblick auf Aufgaben und Zuständigkeiten;
- b)
- Angaben, inwieweit die strategischen Ziele den Anforderungen entsprechen;
- c)
- Angaben, wie Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele gemessen werden;
- d)
- Angaben, wie sich die strategischen Ziele auf die Branche und andere betroffene Bereiche auswirken.
- 5.
- STRATEGISCHE PLANUNG
- 5.1.
- Darlegung der kurz-/mittelfristigen Planung:
- a)
- Prioritäten für jedes strategische Ziel;
- b)
- Umsetzung jedes strategischen Ziels unter Bezugnahme auf den erforderlichen Technologieeinsatz, die Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, verursachte Kosten, Nutzeffekte sowie notwendige Leitungsstrukturen, Mittel und Regulierungsmaßnahmen;
- c)
- erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten;
- d)
- das vereinbarte Niveau der Einbeziehung des Netzmanagers zur Unterstützung der Umsetzung aller Elemente des Plans für jede einzelne Funktion.
- 5.2.
- Darlegung der langfristigen Planung:
- a)
- Absicht zur Erreichung jedes strategischen Ziels unter Bezugnahme auf die erforderliche Technologie und die damit zusammenhängenden Forschungs- und Entwicklungsaspekte, Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, Geschäftsplan, erforderliche Leitungsstruktur und erforderliche Regulierungsmaßnahmen sowie die zugehörige Begründung dieser Investitionen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit;
- b)
- erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten;
- 6.
- RISIKOBEWERTUNG
- 6.1.
- Darlegung der Risiken, die mit der Umsetzung des Plans verbunden sind
- 6.2.
- Darlegung des Überwachungsprozesses (einschließlich möglicher Abweichung von den ursprünglichen Zielen)
- 7.
- EMPFEHLUNGEN
- 7.1.
- Angabe der Maßnahmen, die von der Union und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um die Umsetzung des Plans zu unterstützen.
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