Artikel 1 VO (EU) 2019/1259
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren gegossener Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, die derzeit unter dem KN-Code ex 7307 19 10 (TARIC-Codes 7307 19 10 10 und 7307 19 10 20) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand eingeführt.
Die folgenden Waren sind ausgenommen: Grundbestandteile von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde, runde Abzweigdosen aus Temperguss, mit Gewinde, die keine Abdeckung haben, T-Rohrverbundstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gummidichtung und Auslassöffnung, gefalzte Endstopfen aus Gusseisen mit Kugelgrafit zur Verwendung auf gefalzten Stahlrohren mit Gewindeöffnung, gefalzte Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung, gefalzte T-Reduzierstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Gewindeöffnung, Rohrschellen aus Gusseisen mit Kugelgrafit ohne Gewindeöffnungen zur Abdichtung von Löchern in Rohren.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Zollsatz (in %) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
VR China | Hebei Jianzhi Casting Group Ltd — Yutian County | 57,8 | B335 |
Jinan Meide Casting Co., Ltd — Jinan | 39,2 | B336 | |
Qingdao Madison Industrial Co., Ltd — Qingdao | 24,6 | B337 | |
Hebei XinJia Casting Co., Ltd — XuShui County | 41,1 | B338 | |
Shijiazhuang Donghuan Malleable Iron Castings Co., Ltd — Xizhaotong Town | 41,1 | B339 | |
Linyi Oriental Pipe Fittings Co., Ltd — Linyi City | 41,1 | B340 | |
China Shanxi Taigu County Jingu Cast Co., Ltd — Taigu County | 41,1 | B341 | |
Yutian Yongli Casting Factory Co., Ltd — Yutian County | 41,1 | B342 | |
Langfang Pannext Pipe Fitting Co., Ltd — LangFang, Hebei | 41,1 | B343 | |
Tangshan Daocheng Casting Co., Ltd — Hongqiao Town, Yutian County | 41,1 | B344 | |
Tangshan Fangyuan Malleable Steel Co., Ltd — Tangshan | 41,1 | B345 | |
Taigu Tongde Casting Co., Ltd — Nanyang Village, Taigu | 41,1 | B346 | |
Alle übrigen Unternehmen | 57,8 | B999 | |
Thailand | BIS Pipe Fitting Industry Co. Ltd — Samutsakorn | 15,5 | B347 |
Siam Fittings Co., Ltd — Samutsakorn | 14,9 | B348 | |
Alle übrigen Unternehmen | 15,5 | B999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
(4) Die Kommission kann Absatz 2 dahin gehend ändern, dass ein neuer ausführender Hersteller in die Liste aufgenommen und diesem Hersteller der für die in der Ausgangsuntersuchung nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden Unternehmen geltende jeweilige gewogene durchschnittliche Antidumpingzollsatz zugestanden wird, wenn ein neuer ausführender Hersteller in der Volksrepublik China oder Thailand der Kommission ausreichende Nachweise dafür vorlegt, dass er
- a)
- die in Absatz 1 genannte Ware im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 (im Folgenden „Untersuchungszeitraum der Ausgangsuntersuchung” ) nicht in die Union ausgeführt hat,
- b)
- mit keinem Ausführer oder Hersteller in der Volksrepublik China oder in Thailand verbunden ist, der den mit dieser Verordnung eingeführten Antidumpingmaßnahmen unterliegt,
- c)
- nach dem Ende des Untersuchungszeitraums der Ausgangsuntersuchung die überprüfte Ware entweder tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge in die Union eingegangen ist.
(5) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss oder aus Gusseisen mit Kugelgrafit von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.
(6) Für die angegebenen Waren und Beschreibungen werden folgende neue TARIC-Codes erstellt:
- - - - mit Gewinde | |
- - - - - aus Temperguss | |
7307191003 | - - - - - - Grundbestandteile von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde |
7307191005 | - - - - - - runde Abzweigdosen, die keine Abdeckung haben |
- - - - - aus Gusseisen mit Kugelgrafit | |
7307191013 | - - - - - - Grundbestandteile von Klemmfittings mit metrischem ISO/DIN-13-Gewinde |
7307191030 | - - - - - andere |
- - - - ohne Gewinde | |
7307191035 | - - - - - aus Temperguss |
7307191040 | - - - - - aus Gusseisen mit Kugelgrafit |
7307191045 | - - - - - andere |
(7) Die folgenden neuen Beschreibungen werden den angegebenen TARIC-Codes zugeordnet:
7307191010 | - - - - - - andere |
7307191020 | - - - - - - andere |
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