Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/128
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 16. Januar 2019.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
A. Tajani
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. Ciamba
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