Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/128

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 16. Januar 2019.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

A. Tajani

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. Ciamba

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