Artikel 1 VO (EU) 2019/1286
1. Es wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt auf die Einfuhren von Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Indien, das derzeit unter dem KN-Code 39076100 eingereiht wird.
2. Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Ausgleichszoll (in %) |
TARIC- Zusatzcode |
---|---|---|
Futura Polyesters Ltd | 0 | A184 |
IVL Dhunseri Petrochem Industries Private Limited | 2,3 | C380 |
Pearl Engineering Polymers Ltd | 13,8 | A182 |
Reliance Industries Limited | 4,0 | A181 |
Senpet Ltd | 4,43 | A183 |
alle übrigen Unternehmen | 13,8 | A999 |
3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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