ANHANG VO (EU) 2019/1289

Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge.
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
3c371 L-Valin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem L-Valin-Gehalt von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 1,5 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

L-Valin ((2S)-2-Amino-3-methylbutansäure), hergestellt aus Corynebacterium glutamicum (KCCM 11201P) Chemische Formel: C5H11NO2 CAS-Nummer: 72-18-4

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von L-Valin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-valine monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Bestimmung des Gehalts von Valin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Zur Bestimmung des Gehalts an Valin in Vormischungen, Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie kombiniert mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III Buchstabe F).

Zur Bestimmung des Gehalts an Valin im Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FD).

Alle Tierarten
1.
L-Valin darf als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
4.
Auf der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischung ist Folgendes anzugeben: „Bei der Supplementierung mit L-Valin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
21. August 2029

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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