Artikel 1 VO (EU) 2019/1290
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/338 wird in der Spalte „Mindestgehalt” in dem sich auf Masthühner und Junghennen beziehenden Eintrag „750 FTU” durch „125 FTU” ersetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.