Artikel 1 VO (EU) 2019/1313
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird gemäß dem Anhang als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
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