ANHANG VO (EU) 2019/1338
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 erhält der Eintrag in Tabelle 1 zu FCM-Stoff Nr. 1059 folgende Fassung:
1059 | 147398-31-0 | Poly((R)-3-hydroxybutyrat-co-(R)-3-hydroxyhexanoat) | nein | ja | nein | (35) | Nur zur alleinigen oder zur Verwendung in einer Mischung mit anderen Polymeren im Kontakt mit allen Lebensmitteln bis sechs Monate oder länger bei Raumtemperatur oder darunter, einschließlich Phasen der Heißabfüllung oder kurze Phasen des Erhitzens. Die Migration aller Oligomere mit einem Molekulargewicht unter 1000 Da darf 5,0 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten. | (23) |
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