Artikel 11 VO (EU) 2019/1381
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 27. März 2021.
Artikel 1 Absätze 4 und 5 gelten jedoch ab dem 1. Juli 2022.
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