ANHANG 2.12 VO (EU) 2019/1382

Durchführungsverordnung (EU) 2015/110 der Kommission vom 26. Januar 2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in der Volksrepublik China und in Russland und zur Einstellung der Verfahren betreffend die Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Ukraine nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 6).

Land Unternehmen TARIC-Zusatzcode Ursprünglicher endgültiger Antidumpingzoll Antidumpingzoll während der Geltungsdauer der Schutzmaßnahme
Volksrepublik China Alle Unternehmen 90,60 % 65,6 %
Russland TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works) A892 16,80 % 0,0 %
Russland OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant) A893 10,10 % 0,0 %
Russland Alle übrigen Unternehmen A999 20,50 % 0,0 %
Belarus Alle Unternehmen 38,10 % 13,1 %

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