ANHANG 2.9 VO (EU) 2019/1382

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1019 der Kommission vom 16. Juni 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Betonstabstahl mit Ursprung in der Republik Belarus (ABl. L 155 vom 17.6.2017, S. 6).

Land Unternehmen Ursprünglicher endgültiger Antidumpingzoll Antidumpingzoll während der Geltungsdauer der Schutzmaßnahme
Belarus Alle Unternehmen 10,60 % 0,0 %

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