Präambel VO (EU) 2019/145
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission(1), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die niederländische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission(2) enthält im Anhang Teil C Einträge 13.8.1 und 13.8.2 einen Fehler in Bezug auf einen anzugebenden Bestandteil eines Einzelfuttermittels. Der fälschliche Verweis auf „Vochtgehalte” (Feuchte) anstatt auf „Kalium” (Kalium) wirkt sich auf den Umfang bestimmter Pflichten der Unternehmer aus.
- (2)
- Die niederländische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (3)
- Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel (ABl. L 29 vom 30.1.2013, S. 1).
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