Artikel 1 VO (EU) 2019/151

Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffes Clonostachys rosea Stamm: J1446 wird unter den im genannten Anhang genannten Bedingungen erneuert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.