Artikel 1 VO (EU) 2019/1584

Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Grundverordnung eingeleitet, um festzustellen, ob durch in die Union getätigte Einfuhren von Peroxosulfaten (Persulfaten), einschließlich Kalium-Peroxymonosulfat, die derzeit unter den KN-Codes 28334000 und ex28429080 (TARIC-Code 2842908020) eingereiht werden, ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben und unter dem TARIC-Zusatzcode A820 eingeführt werden, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1343/2013 eingeführten Maßnahmen umgangen werden.

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