ANHANG VO (EU) 2019/1589
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 48 zu beta-Cyfluthrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 103 zu Cypermethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 7.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 8.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 105 zu Thiophanatmethyl wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 9.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 10.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 11.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 119 zu Indoxacarb wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 12.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 13.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 14.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
- 15.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 169 zu Amidosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 16.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 170 zu Nicosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 17.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 171 zu Clofentezin wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 18.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 172 zu Dicamba wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 19.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 173 zu Difenoconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 20.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 174 zu Diflubenzuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 21.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 176 zu Lenacil wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 22.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 178 zu Picloram wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 23.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 179 zu Pyriproxyfen wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 24.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 180 zu Bifenox wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 25.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 181 zu Diflufenican wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 26.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 182 zu Fenoxaprop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 27.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 183 zu Fenpropidin wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
- 28.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum durch 30. November 2020 ersetzt.
- 29.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 289 zu Triflusulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
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