ANHANG VO (EU) 2019/1589

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 40 zu Deltamethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 48 zu beta-Cyfluthrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 65 zu Flufenacet wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 69 zu Fosthiazat wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
5.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 102 zu Chlortoluron wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
6.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 103 zu Cypermethrin wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
7.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 104 zu Daminozid wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
8.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 105 zu Thiophanatmethyl wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
9.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 107 zu MCPA wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
10.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 108 zu MCPB wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
11.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 119 zu Indoxacarb wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
12.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 160 zu Prosulfocarb wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
13.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 161 zu Fludioxonil wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
14.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 162 zu Clomazon wird das Datum durch 31. Oktober 2020 ersetzt;
15.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 169 zu Amidosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
16.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 170 zu Nicosulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
17.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 171 zu Clofentezin wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
18.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 172 zu Dicamba wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
19.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 173 zu Difenoconazol wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
20.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 174 zu Diflubenzuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
21.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 176 zu Lenacil wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
22.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 178 zu Picloram wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
23.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 179 zu Pyriproxyfen wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
24.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 180 zu Bifenox wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
25.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 181 zu Diflufenican wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
26.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 182 zu Fenoxaprop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
27.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 183 zu Fenpropidin wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;
28.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 186 zu Tritosulfuron wird das Datum durch 30. November 2020 ersetzt.
29.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 289 zu Triflusulfuron wird das Datum durch 31. Dezember 2020 ersetzt;

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