Artikel 1 VO (EU) 2019/1606

Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff

Die Genehmigung für den Wirkstoff Methiocarb wird nicht erneuert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.