Artikel 1 VO (EU) 2019/1662
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einführen von frei oder nicht frei stehenden Bügelbrettern und -tischen, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wesentlicher Teile von Bügelbrettern und -tischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex39249000, ex44219999, ex73239300, ex73239900, ex85167970 und ex85169000 (TARIC-Codes 3924900010, 4421999910, 7323930010, 7323990010, 8516797010 und 8516900051) eingereiht werden.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Zoll (in %) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Foshan City Gaoming Lihe Daily Necessities Co. Ltd., Foshan | 34,9 | A782 |
Guangzhou Power Team Houseware Co. Ltd., Guangzhou | 39,6 | A783 |
Since Hardware (Guangzhou) Co., Ltd., Guangzhou | 35,8 | A784 |
Guangdong Wireking Household Supplies Co. Ltd, Foshan | 18,1 | A785 |
Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd., Guzhou | 26,5 | A786 |
Greenwood Houseware (Zhuhai) Ltd., Guangdong | 22,7 | A953 |
Alle übrigen Unternehmen | 42,3 | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
(4) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Bügelbretter und -tische von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.
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