Artikel 2 VO (EU) 2019/1673
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2020 oder ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union für das Vereinigte Königreich endet, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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