ANHANG VO (EU) 2019/168

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 74 zu Ziram wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 89 zu Pseudomonas chlororaphis Stamm: MA 342 wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 90 zu Mepanipyrim wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 92 zu Thiacloprid wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 123 zu Clodinafop wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 124 zu Pirimicarb wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 125 zu Rimsulfuron wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 126 zu Tolclofos-methyl wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 127 zu Triticonazol wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 129 zu Clopyralid wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 130 zu Cyprodinil wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 131 zu Fosetyl wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 132 zu Trinexapac wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 133 zu Dichlorprop-P wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 134 zu Metconazol wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 135 zu Pyrimethanil wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 136 zu Triclopyr wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 137 zu Metrafenon wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 138 zu Bacillus subtilis (Cohn 1872) Stamm QST 713 wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 139 zu Spinosad wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 187 zu Flutolanil wird das Datum durch 29. Februar 2020 ersetzt;
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 188 zu Benfluralin wird das Datum durch 29. Februar 2020 ersetzt;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 189 zu Fluazinam wird das Datum durch 29. Februar 2020 ersetzt;
(24)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 191 zu Mepiquat wird das Datum durch 29. Februar 2020 ersetzt;
(25)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 193 zu Bacillus thuringiensis subsp. aizawai wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(26)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 194 zu Bacillus thuringiensis subsp. israeliensis wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(27)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 195 zu Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(28)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 197 zu Beauveria bassiana wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(29)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 198 zu Cydia pomonella Granulovirus (CpGV) wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(30)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 199 zu Lecanicillium muscarium wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(31)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 200 zu Metarhizium anisopliae var. anisopliae wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(32)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 201 zu Phlebiopsis gigantea wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(33)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 202 zu Pythium oligandrum wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(34)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 203 zu Streptomyces K61 wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(35)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 204 zu Trichoderma atroviride wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(36)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 206 zu Trichoderma harzianum wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(37)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 207 zu Trichoderma asperellum wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(38)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 208 zu Trichoderma gamsii wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(39)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 209 zu Verticillium albo-atrum wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(40)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 210 zu Abamectin wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(41)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 211 zu Epoxiconazol wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt;
(42)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 213 zu Fenpyroximat wird das Datum durch 30. April 2020 ersetzt.

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