Präambel VO (EU) 2019/1689
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 7 Absatz 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die rumänische Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 der Kommission(2) enthält in Artikel 42 einen Fehler beim Datum des Inkrafttretens.
- (2)
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 der Kommission vom 25. Mai 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Abwicklungsdisziplin (ABl. L 230 vom 13.9.2018, S. 1).
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