Artikel 48 VO (EU) 2019/1715

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 14. Dezember 2019, mit Ausnahme von Kapitel 3 Abschnitt 2, der ab dem 21. April 2021 gilt.

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