Artikel 48 VO (EU) 2019/1715
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 14. Dezember 2019, mit Ausnahme von Kapitel 3 Abschnitt 2, der ab dem 21. April 2021 gilt.
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