ANHANG VO (EU) 2019/1718
Begriffsbestimmungen und Bedingungen für die Verwendung der in Artikel 1 genannten traditionellen Begriffe
„Opolo”
Bezeichnung: Opolo Sprache: Kroatisch Begriffsbestimmung: „Opolo” ist ein traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Dieser traditionelle Begriff ist für stille Roseweine mit vorherrschenden Fruchtaromen zulässig, die ausschließlich aus roten Trauben empfohlener Sorten von Vitis vinifera gemäß der Verordnung über die nationale Liste zertifizierter Rebsorten (Amtsblatt Nr. 53/2014) hergestellt werden. Weine, für die der traditionelle Begriff „Opolo” verwendet wird, werden nach dem für Weißwein verwendeten Verfahren hergestellt und haben einen Mindestalkoholgehalt von 11 % vol. Der Höchstertrag für die Erzeugung dieser Weine beträgt 12000 kg/ha. Es muss eine analytische und organoleptische Untersuchung vorgenommen werden. Die Farbe von „Opolo” -Weinen kann von leicht bis intensiv rosa reichen. Verzeichnis der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben: Der traditionelle Begriff „Opolo” kann für Weine mit den geschützten Ursprungsbezeichnungen „Primorska Hrvatska” , „Hrvatska Istra” , „Hrvatsko primorje” , „Sjeverna Dalmacija” , „Dalmatinska zagora” und „Srednja i Južna Dalmacija” verwendet werden, die die Voraussetzungen für die Verwendung dieses traditionellen Begriffs erfüllen. Kategorien der Weinbauerzeugnisse: Wein gemäß Anhang VII Teil II Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013„Vrhunsko vino s kontroliranim zemljopisnim podrijetlom (Vrhunsko vino KZP)”
Bezeichnung: Vrhunsko vino s kontroliranim zemljopisnim podrijetlom (Vrhunsko vino KZP), auch ergänzt durch:- —
Arhivsko vino: Wein, der mindestens fünf Jahre unter Kellerbedingungen gelagert wurde, davon mindestens drei Jahr in der Flasche;
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Desertno vino: Wein aus überreifen oder getrockneten Trauben ohne Zugabe weiterer Stoffe mit einem natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 16 % vol sowie einem vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 9 % vol;
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Kasna berba: Wein aus überreifen Trauben mit mindestens 94 °Oechsle;
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Izborna berba: Wein aus speziell ausgelesenen Trauben mit mindestens 105 °Oechsle;
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Izborna berba bobica: Wein aus ausgelesenen, überreifen, edelfaulen Trauben mit mindestens 127 °Oechsle;
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Izborna berba prosušenih bobica: Wein aus ausgelesenen Beeren von überreifen Trauben mit mindestens 154 °Oechsle;
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Ledeno vino: Wein aus Trauben mit mindestens 127 °Oechsle, die bei einer Temperatur von mindestens -7 °C gelesen und in gefrorenem Zustand verarbeitet werden.
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10 % vol in der Weinbauzone B;
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10,5 % vol in der Weinbauzone C I;
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11 % vol in der Weinbauzone C II.
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10000 kg/ha (6000 l/ha) in der Weinbauzone B;
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11000 kg/ha (6600 l/ha) in den Weinbauzonen C I und C II.
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Arhivsko vino,
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Desertno vino,
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Kasna berba,
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Izborna berba,
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Izborna berba bobica,
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Izborna berba prosušenih bobica,
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Ledeno vino.
„Kvalitetno biser vino”
Bezeichnung: Kvalitetno biser vino Sprache: Kroatisch Begriffsbestimmung: „Kvalitetno biser vino” ist ein traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Dieser traditionelle Begriff ist ein Synonym des Begriffs „geschützte Ursprungsbezeichnung” , das zur Beschreibung von aus Qualitätsweinen, Jungwein, Traubenmost oder teilweise gegorenem Traubenmost gewonnenem Perlwein verwendet werden darf, der aus Trauben empfohlener Sorten von Vitis vinifera gemäß der Verordnung über die nationale Liste zertifizierter Rebsorten (Amtsblatt Nr. 53/2014) hergestellt wird. Die Weine, für die der traditionelle Begriff „Kvalitetno biser vino” verwendet wird, müssen einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9 % vol und einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol aufweisen. In geschlossenen Behältnissen bei 20 °C muss der auf endogenes gelöstes Kohlendioxid zurückzuführende Überdruck mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar betragen. Verzeichnis der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben: Der traditionelle Begriff „Kvalitetno biser vino” darf für alle kroatischen Perlweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden, die die Voraussetzungen für die Verwendung dieses traditionellen Begriffs erfüllen. Kategorien der Weinbauerzeugnisse: Perlwein gemäß Anhang VII Teil II Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013„Mlado vino”
Bezeichnung: Mlado vino Sprache: Kroatisch Begriffsbestimmung: „Mlado vino” ist ein traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Dieser traditionelle Begriff darf für Weine verwendet werden, deren Gärung vollständig oder teilweise abgeschlossen ist und die ausschließlich aus Trauben empfohlener Sorten von Vitis vinifera gemäß der Verordnung über die nationale Liste zertifizierter Rebsorten (Amtsblatt Nr. 53/2014) hergestellt werden. Die Weine mit dem traditionellen Begriff „Mlado vino” müssen vor dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Trauben geerntet wurden, in Verkehr gebracht werden. Verzeichnis der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben: Der traditionelle Begriff „Mlado vino” darf für alle kroatischen Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden, die die Voraussetzungen für die Verwendung dieses traditionellen Begriffs erfüllen. Kategorien der Weinbauerzeugnisse: Wein gemäß Anhang VII Teil II Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013„Vrhunsko pjenušavo vino”
Bezeichnung: Vrhunsko pjenušavo vino Sprache: Kroatisch Begriffsbestimmung: „Vrhunsko pjenušavo vino” ist ein traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Dieser traditionelle Begriff ist ein Synonym des Begriffs „geschützte Ursprungsbezeichnung” , das zur Beschreibung von Schaumweinen verwendet werden darf, die aus der ersten alkoholischen Gärung von frischen Weintrauben oder Traubenmost und aus der zweiten alkoholischen Gärung von zur Gewinnung von Qualitätsweinen oder gehobenen Qualitätsweinen geeignetem Wein gewonnen werden, der aus Trauben empfohlener Sorten von Vitis vinifera gemäß der Verordnung über die nationale Liste zertifizierter Rebsorten (Amtsblatt Nr. 53/2014) hergestellt wird. Schaumweine, für die der traditionelle Begriff „Vrhunsko pjenušavo vino” verwendet wird, müssen einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 10 % vol und in geschlossenen Behältnissen bei 20 °C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 3 bar aufweisen. Verzeichnis der betreffenden geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben: Der traditionelle Begriff „Vrhunsko pjenušavo vino” darf für alle kroatischen Schaumweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung verwendet werden, die die Voraussetzungen für die Verwendung dieses traditionellen Begriffs erfüllen. Kategorien der Weinbauerzeugnisse: Schaumwein gemäß Anhang VII Teil II Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013„Kvalitetno vino s kontroliranim zemljopisnim podrijetlom (Kvalitetno vino KZP)”
Bezeichnung: Kvalitetno vino s kontroliranim zemljopisnim podrijetlom (Kvalitetno vino KZP), auch ergänzt durch:- —
Mlado vino: sofern er aus Trauben empfohlener Sorten von Vitis vinifera gemäß der Verordnung über die nationale Liste zertifizierter Rebsorten (Amtsblatt Nr. 53/2014) hergestellt wird, die Gärung vollständig oder teilweise abgeschlossen ist und er vor dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Trauben geerntet wurden, in Verkehr gebracht wird;
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Arhivsko vino: sofern er mindestens fünf Jahre unter Kellerbedingungen gelagert wurde, davon mindestens drei Jahre in der Flasche;
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Desertno vino: sofern er aus überreifen oder getrockneten Trauben gewonnen wurde und einen natürlichen Alkoholgehalt von mindestens 16 % vol sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 9 % vol aufweist.
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8,5 % vol in der Weinbauzone B;
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9,0 % vol in der Weinbauzone C I;
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9,5 % vol in der Weinbauzone C II.
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11000 kg/ha (7700 l/ha) in der Weinbauzone B;
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12000 kg/ha (8400 l/ha) in den Weinbauzonen C I und C II.
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