Artikel 9 VO (EU) 2019/1781

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 14 November 2023 vor.

Bei der Überprüfung geht sie insbesondere darauf ein,

1.
ob im Einklang mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Ressourceneffizienz von Produkten festgelegt werden sollten, etwa durch Bestimmung und Wiederverwendung seltener Erden bei Motoren mit Permanentmagneten;
2.
ob die Prüftoleranzen angemessen sind;
3.
ob strengere Anforderungen an Motoren und Drehzahlregelungen festgelegt werden sollten;
4.
ob Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Motoren mit einer Nennspannung von über 1000 V festgelegt werden sollten;
5.
ob Anforderungen an Kombinationen aus Motoren und Drehzahlregelungen, die gemeinsam in Verkehr gebracht werden, sowie an integrierte Drehzahlregelungen (Kompaktantriebe) festgelegt werden sollten;
6.
ob die in Artikel 2 Absätze 2 und 3 genannten Ausnahmen angemessen sind;
7.
ob andere Arten von Motoren wie z. B. Motoren mit Permanentmagneten in den Anwendungsbereich einbezogen werden sollten.

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