Artikel 7 VO (EU) 2019/1782
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags bis zum am 14. November 2022 vor.
Bei der Überprüfung behandelt sie insbesondere folgende Aspekte: die Möglichkeit, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bei einer Last von 10 % festzulegen, Optionen, drahtlose Ladegeräte und aktive PoE-Injektoren sowie externe Netzteile, die mit anderen als den in Anhang I genannten elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten betrieben werden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung einzubeziehen, sowie Optionen, Anforderungen zur Unterstützung der Ziele der Kreislaufwirtschaft, etwa in Bezug auf die Interoperabilität, festzulegen.
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