ANHANG III VO (EU) 2019/1793

(1)
Probenahmeverfahren und Referenzanalysemethoden gemäß Artikel 3 Buchstabe e

1.
Probenahmeverfahren und Referenzanalysemethoden zur Kontrolle von Lebensmitteln auf Salmonellen

a)
Wenn Anhang I oder II dieser Verordnung die Anwendung der Probenahmeverfahren und Referenzanalysemethoden gemäß Anhang III Nummer 1 Buchstabe a dieser Verordnung vorsieht, gilt Folgendes:

Referenzanalysemethode(1) Gewicht der Sendung Anzahl der Probeneinheiten (n) Probenahmeverfahren Analyseergebnis, erforderlich für jede Probeneinheit derselben Sendung
EN ISO 6579-1 Unter 20 Tonnen 5 Genommen werden n Probeneinheiten von jeweils mindestens 100 g. Wenn im GGED Chargen angegeben sind, werden die Probeneinheiten aus verschiedenen, zufällig ausgewählten Chargen der Sendung genommen. Wenn keine Chargen identifiziert werden können, werden die Probeneinheiten nach dem Zufallsprinzip genommen. Ein Poolen von Probeneinheiten ist nicht zulässig. Jede Probeneinheit muss gesondert getestet werden. Kein Nachweis von Salmonellen in 25 g
Über oder gleich 20 Tonnen 10

b)
Wenn Anhang I oder II dieser Verordnung die Anwendung der Probenahmeverfahren und Referenzanalysemethoden gemäß Anhang III Nummer 1 Buchstabe b dieser Verordnung vorsieht, gilt Folgendes:

Referenzanalysemethode(2) Gewicht der Sendung Anzahl der Probeneinheiten (n) Probenahmeverfahren Analyseergebnis, erforderlich für jede Probeneinheit derselben Sendung
EN ISO 6579-1 Beliebiges Gewicht 5 Genommen werden n Probeneinheiten von jeweils mindestens 100 g. Wenn im GGED Chargen angegeben sind, werden die Probeneinheiten aus verschiedenen, zufällig ausgewählten Chargen der Sendung genommen. Wenn keine Chargen identifiziert werden können, werden die Probeneinheiten nach dem Zufallsprinzip genommen. Ein Poolen von Probeneinheiten ist nicht zulässig. Jede Probeneinheit muss gesondert getestet werden. Kein Nachweis von Salmonellen in 25 g

Fußnote(n):

(1)

Anzuwenden ist die neueste Fassung der Referenzanalysemethode oder eine Methode, die gemäß dem Protokoll in EN ISO 16140-2 validiert wurde.

(2)

Anzuwenden ist die neueste Fassung der Referenzanalysemethode oder eine Methode, die gemäß dem Protokoll in EN ISO 16140-2 validiert wurde.

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