ANHANG VO (EU) 2019/1819

In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird unter Kategorie 4 der Liste der unter Artikel 25 Buchstabe a fallenden Wirkstoffe folgender Eintrag angefügt:

EG-Nummer Name/Gruppe Einschränkung Bemerkung
nicht verfügbar Essig(*) ausgenommen Essig, bei dem es sich nicht um ein Lebensmittel handelt, und ausgenommen Essig, der mehr als 10 % Essigsäure enthält (unabhängig davon, ob es sich um ein Lebensmittel handelt) CAS-Nr. 8028-52-2

Fußnote(n):

(*)

Das Datum der Genehmigung von Essig für die Produktart 19 für die Zwecke des Artikels 89 Absatz 3 ist der 1. Juni 2021.

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