Präambel VO (EU) 2019/1865

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)(1), insbesondere auf Artikel 111 Absatz 1 Buchstabe k,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die rumänische Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission(2) enthält in Anhang XVII Teil F Absatz 2 Buchstabe g einen Fehler, da dort die Satzaussage verdreht wurde.
(2)
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1.

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 12 vom 17.1.2015, S. 1).

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