Artikel 118 VO (EU) 2019/1896

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Agentur erlässt interne Vorschriften, nach denen die Mitglieder ihrer Gremien und ihres Personals während ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihrer Amtszeit jegliche Situationen, die zu Interessenkonflikten führen könnten, vermeiden und solche Situationen melden müssen.

Die Agentur sorgt mithilfe eines Transparenzregisters und indem sie alle Treffen mit externen Interessenträgern offenlegt für Transparenz in Bezug auf Interessenvertreter. Im Transparenzregister werden alle Sitzungen und Kontakte des Exekutivdirektors, der stellvertretenden Exekutivdirektoren und der Abteilungsleiter, die für Fragen der Auftragsvergabe und Ausschreibungen für Dienstleistungen, Ausrüstung oder ausgelagerte Projekte und Studien zuständig sind, mit externen Interessenträgern aufgeführt. Die Agentur führt Aufzeichnungen über alle Sitzungen ihres Personals mit externen Interessenträgern in Fragen, die die Auftragsvergabe und Ausschreibungen für Dienstleistungen, Ausrüstung oder ausgelagerte Projekte und Studien betreffen.

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