Präambel VO (EU) 2019/1921

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 der Kommission(2) enthält Fehler in der Tabelle des Anhangs in Bezug auf eine Warenkategorie und ändert damit den Anwendungsbereich der Verordnung.
(2)
Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

(2)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 227 vom 2.9.2011, S. 5).

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