Präambel VO (EU) 2019/1921
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 der Kommission(2) enthält Fehler in der Tabelle des Anhangs in Bezug auf eine Warenkategorie und ändert damit den Anwendungsbereich der Verordnung.
- (2)
- Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.
- (2)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 873/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 227 vom 2.9.2011, S. 5).
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