Artikel 1 VO (EU) 2019/1997

Die Kommission nimmt die Umgehungsuntersuchung betreffend die aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka oder Tunesien versandten Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, derzeit eingereiht unter den KN-Codes ex87120030 und ex87120070 (TARIC-Codes 8712003010 und 8712007091), ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, die zum Erlass der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls geführt hatte, wieder auf.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.