Artikel 1 VO (EU) 2019/2013
Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Kennzeichnung elektronischer Displays, einschließlich Fernsehgeräte, Monitore und digitaler Signage-Displays, und an die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen dazu.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- a)
- elektronische Displays mit einer Bildschirmfläche bis höchstens 100 Quadratzentimeter,
- b)
- Projektoren,
- c)
- All-in-One-Videokonferenzsysteme,
- d)
- medizinische Displays,
- e)
- VR-Brillen (für virtuelle Realität),
- f)
- Displays, die in die in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a und Absatz 4 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) genannten Produkte integriert oder zu integrieren sind,
- g)
- elektronische Displays, bei denen es sich um Komponenten oder Baugruppen im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie 2009/125/EG handelt,
- h)
- Broadcast-Displays,
- i)
- Sicherheitsdisplays,
- j)
- digitale interaktive Whiteboards,
- k)
- digitale Fotorahmen,
- l)
-
digitale Signage-Displays, die mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:
- 1.
- es wurde als Anzeigemodul entworfen und gebaut, das als Teilbildfläche in eine größere Anzeigefläche integriert werden soll, und ist nicht zur Nutzung als eigenständiges Display bestimmt,
- 2.
- es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben, das zur ständigen Nutzung im Freien bestimmt ist,
- 3.
- es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben und hat eine Bildschirmfläche von weniger als 30 dm2 oder mehr als 130 dm2,
- 4.
- das Display hat eine Pixeldichte von weniger als 230 Pixel/cm2 oder mehr als 3025 Pixel/cm2,
- 5.
- es hat im SDR-Betrieb (Standard-Dynamikumfang) eine Spitzenweißluminanz von mindestens 1000 cd/m2,
- 6.
- es hat keine Videoeingangsschnittstelle und keine Displaysteuerung, die die korrekte Anzeige einer genormten dynamischen Videosequenz zur Messung der Leistungsaufnahme ermöglichen würden,
- m)
- Statusdisplays,
- n)
- Bediendisplays.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38).
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