Artikel 11 VO (EU) 2019/2013
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a gilt jedoch ab dem 1. November 2020.
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