Artikel 8 VO (EU) 2019/2013
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2022 vor.
Bei der Überprüfung bewertet sie insbesondere:
- a)
- ob es (weiterhin) angemessen ist, getrennte Energieverbrauchsklassen für SDR und HDR zu haben;
- b)
- die Prüftoleranzen in Anhang IX;
- c)
- ob weitere elektronische Displays in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten;
- d)
- die Ausgewogenheit der Anforderungsstrenge zwischen größeren und kleineren Produkten;
- e)
- ob es möglich ist, angemessene Mitteilungsverfahren für den Energieverbrauch zu entwickeln;
- f)
- die Möglichkeit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.
Darüber hinaus überprüft die Kommission das Label im Hinblick auf die Festlegung einer neuen Skala, wenn die Anforderungen des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2017/1369 erfüllt sind.
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