Artikel 8 VO (EU) 2019/2014

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2025 vor.

Bei der Überprüfung bewertet sie insbesondere:

a)
das Verbesserungspotenzial mit Blick auf den Energieverbrauch, die funktionelle Leistungsfähigkeit und die Umweltbilanz von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern;
b)
die Zweckmäßigkeit der Beibehaltung zweier Bewertungsskalen für die Energieeffizienz von Haushaltswaschtrocknern;
c)
die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen im Hinblick darauf, Änderungen im Verhalten der Endnutzer herbeizuführen und diese zum Kauf von energie- und ressourceneffizienteren Geräten und zur Nutzung energie- und ressourceneffizienterer Programme zu bewegen;
d)
die Möglichkeit des Beitrags zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

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