ANHANG I VO (EU) 2019/2014

Für die Anhänge geltende Begriffsbestimmungen

Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Energieeffizienzindex” (EEI) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem gewichteten Energieverbrauch und dem Energieverbrauch des Standardzyklus;
2.
„Programm” bezeichnet eine Reihe voreingestellter Betriebsvorgänge, die vom Lieferanten als geeignet für das Waschen, Trocknen oder das durchlaufende Waschen und Trocknen bestimmter Textilarten erklärt werden;
3.
„Waschzyklus” bezeichnet einen für ein gewähltes Programm festgelegten vollständigen Waschvorgang, der aus einer Reihe verschiedener Betriebsvorgänge einschließlich Waschen, Spülen und Schleudern besteht;
4.
„Trocknungszyklus” bezeichnet einen für das gewählte Programm festgelegten vollständigen Trocknungsvorgang, der aus einer Reihe verschiedener Betriebsvorgänge einschließlich Erwärmung und Umwälzung besteht;
5.
„vollständiger Betriebszyklus” bezeichnet einen Wasch- und Trocknungsvorgang, der aus einem Waschzyklus und einem Trocknungszyklus besteht;
6.
„durchlaufender Betriebszyklus” bezeichnet einen vollständigen unterbrechungsfreien Betriebszyklus, der zu keinem Zeitpunkt während des Programms ein Eingreifen des Nutzers erfordert;
7.
„Quick-Response-Code” oder „QR-Code” bezeichnet einen auf dem Energielabel eines Produktmodells abgebildeten Matrix-Strichcode, der mit den im öffentlichen Teil der Produktdatenbank enthaltenen Informationen über das betreffende Modell verknüpft ist;
8.
„Nennkapazität” bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine bzw. einem vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Lieferanten in dem gewählten Programm behandelt werden kann;
9.
„Nennkapazität (Waschen)” bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine bzw. einem Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Lieferanten in dem gewählten Programm behandelt werden kann;
10.
„Nennkapazität (Trocknen)” bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Trocknungszyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Lieferanten in dem gewählten Programm behandelt werden kann;
11.
„eco 40-60” bezeichnet das Programm, mit dem nach Angaben des Lieferanten normal verschmutzte Baumwollwäsche, die als bei 40 °C oder 60 °C waschbar gekennzeichnet ist, zusammen in demselben Betriebszyklus gereinigt werden kann und auf das sich die Angaben auf dem Energielabel und dem Produktdatenblatt beziehen;
12.
„Spülwirkung” bezeichnet die Konzentration des Restgehalts an linearem Alkylbenzolsulfonat (LAS) in den behandelten Textilien nach dem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners (IR) oder dem vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners (JR) in Gramm pro Kilogramm trockener Textilien;
13.
gewichteter Energieverbrauch (EW) bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Energieverbrauchs des Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners für das Programm „eco 40-60” bei Nennkapazität (Waschen) sowie bei halber und einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
14.
gewichteter Energieverbrauch (EWD) bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Energieverbrauchs des Haushaltswaschtrockners für den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” bei Nennkapazität und bei halber Nennkapazität in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
15.
„Energieverbrauch des Standardzyklus” (SCE) bezeichnet den von der Nennkapazität der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners abhängigen Bezugs-Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
16.
gewichteter Wasserverbrauch (WW) bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Wasserverbrauchs des Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine oder eines Haushaltswaschtrockners für das Programm „eco 40-60” bei Nennkapazität (Waschen) sowie bei halber und einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Litern pro Betriebszyklus;
17.
gewichteter Wasserverbrauch (WWD) bezeichnet den gewichteten Durchschnitt des Wasserverbrauchs eines Haushaltswaschtrockners für den Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” bei Nennkapazität und bei halber Nennkapazität in Litern pro Betriebszyklus;
18.
„Restfeuchte” bezeichnet für Haushaltswaschmaschinen und für den Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern die in der eingefüllten Wäsche nach dem Waschzyklus enthaltene Feuchtigkeitsmenge;
19.
„Endfeuchte” bezeichnet für Haushaltswaschtrockner die in der eingefüllten Wäsche nach dem Trocknungszyklus enthaltene Feuchtigkeitsmenge;
20.
„schranktrocken” bezeichnet den Zustand behandelter Textilien, die in einem Trocknungszyklus bis zum Erreichen einer Endfeuchte von 0 % getrocknet wurden;
21.
„Programmdauer” (tW) bezeichnet den Zeitraum vom Beginn des gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Programmendes, ab der der Nutzer Zugang zu der eingefüllten Wäsche hat;
22.
„Betriebszyklusdauer” (tWD) bezeichnet für den vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners den Zeitraum vom Beginn des für den Waschzyklus gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Endes des Trocknungszyklus, ab der der Nutzer Zugang zu der eingefüllten Wäsche hat;
23.
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem die Haushaltswaschmaschine oder der Haushaltswaschtrockner an das Stromnetz angeschlossen ist, aber keine Funktion bereitstellt; folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände:

a)
ein Zustand, in dem nur der Aus-Zustand angezeigt wird;
b)
ein Zustand, in dem nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gewährleisten;

24.
„Bereitschaftszustand” bezeichnet einen Zustand, in dem die Haushaltswaschmaschine oder der Haushaltswaschtrockner an das Stromnetz angeschlossen ist und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur die folgenden Funktionen bereitstellt:

a)
Reaktivierungsfunktion, gegebenenfalls allein zusammen mit der Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder
b)
Reaktivierungsfunktion über eine Netzwerkverbindung und/oder
c)
Informations- oder Statusanzeige, und/oder
d)
Erkennungsfunktion für die Auslösung von Notmaßnahmen;

25.
„Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle);
26.
„Knitterschutz-Funktion” bezeichnet einen Betriebsvorgang der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners nach dem Ende eines Programms, um ein übermäßiges Zerknittern der Wäsche zu verhindern;
27.
„Zeitvorwahl” bezeichnet einen Zustand, bei dem der Nutzer den Beginn oder das Ende des Betriebszyklus des gewählten Programms um einen bestimmten Zeitraum verschoben hat;
28.
„Garantie” bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder Lieferanten,

a)
den Kaufpreis zu erstatten, oder
b)
Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls sie nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweisen;

29.
„Anzeigemechanismus” bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer;
30.
„geschachtelte Anzeige” bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt;
31.
„Touchscreen” bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones;
32.
„alternativer Text” bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen;
33.
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).

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