ANHANG X VO (EU) 2019/2014

Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschinen und Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner

Die Bestimmungen der Anhänge II und III gelten bei Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschinen für jede Trommel mit einer Nennkapazität von 2 kg oder mehr und bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern für jede Trommel mit einer Nennkapazität (Waschen) von 2 kg oder mehr gemäß den in Anhang IV beschriebenen Mess- und Berechnungsmethoden.

Die Bestimmungen der Anhänge II und III gelten für jede einzelne Trommel, sofern sie nicht in dasselbe Gehäuse eingebaut sind und im Programm „eco 40-60” oder im Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” nur gleichzeitig betrieben werden können. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine oder den Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner als Ganzes wie folgt:

a)
die Nennkapazität (Waschen) ist die Summe der Nennkapazitäten (Waschen) der einzelnen Trommeln; bei Haushaltswaschtrocknern ist die Nennkapazität die Summe der Nennkapazitäten der einzelnen Trommeln;
b)
der Energie- und Wasserverbrauch der Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus des Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockners ist die Summe des Energie- bzw. Wasserverbrauchs jeder einzelnen Trommel;
c)
der Energie- und Wasserverbrauch des vollständigen Betriebszyklus des Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockners ist die Summe des Energie- bzw. Wasserverbrauchs jeder einzelnen Trommel;
d)
der Energieeffizienzindex (EEIW) wird anhand der Nennkapazität (Waschen) und des Energieverbrauchs berechnet; bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern wird der Energieeffizienzindex (EEIWD) anhand der Nennkapazität und des Energieverbrauchs berechnet;
e)
die Dauer ist die Dauer des jeweils längsten in jeder Trommel laufenden Programms „eco 40-60” oder Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” ;
f)
die Restfeuchte nach dem Waschen wird als gewichteter Durchschnitt entsprechend der Nennkapazität jeder einzelnen Trommel berechnet;
g)
bei Mehrtrommel-Haushaltswaschtrocknern wird die Endfeuchte nach dem Trocknen einzeln für jede Trommel gemessen;
h)
die Messung der Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme, der Luftschallemissionen und der Luftschallemissionsklasse beziehen sich auf die Haushaltswaschmaschine als Ganzes.

Im Produktdatenblatt und in der technischen Dokumentation sind die gemäß Anhang V und Anhang VI vorgeschriebenen Informationen für alle Trommeln, die unter die Bestimmungen dieses Anhangs fallen, enthalten und zusammen aufgeführt.

Die Bestimmungen der Anhänge VII und VIII gelten für jede Trommel, die unter die Bestimmungen dieses Anhangs fällt.

Das Nachprüfungsverfahren nach Anhang IX gilt für die Mehrtrommel-Haushaltswaschmaschine und den Mehrtrommel-Haushaltswaschtrockner als Ganzes, wobei die Prüftoleranzen für jeden der in Anwendung dieses Anhangs ermittelten Parameter gelten.

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