Artikel 8 VO (EU) 2019/2015

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2024 vor. Bei der Überprüfung bewertet sie unter anderem die Energieeffizienzklassen, die Methoden zur Berücksichtigung der Energieeffizienz von Lichtquellen in umgebenden Produkten sowie die Möglichkeit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft einzubeziehen.

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