Artikel 11 VO (EU) 2019/2016

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 10 gilt jedoch ab dem 25. Dezember 2019, Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a, b und c gilt ab dem 1. November 2020 und die Verpflichtung zur Angabe der Energieeffizienzklasse für die in Anhang V Tabelle 6 genannten Lichtquellenparameter gilt ab dem 1. März 2022.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.