Artikel 8 VO (EU) 2019/2016

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2025 vor. Bei dieser Überprüfung wird unter anderem die Möglichkeit geprüft,

a)
Aspekte der Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen,
b)
für die Fächer Symbole einzuführen, die zur Verringerung von Lebensmittelabfällen beitragen können, und
c)
Symbole für den jährlichen Energieverbrauch einzuführen.

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