Artikel 8 VO (EU) 2019/2017
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2025 vor.
Bei der Überprüfung bewertet sie insbesondere folgende Aspekte:
- a)
- das Verbesserungspotenzial mit Blick auf den Energieverbrauch, die Funktionsmerkmale und die Umweltbilanz von Haushaltsgeschirrspülern;
- b)
- die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen im Hinblick darauf, Änderungen im Verhalten der Endnutzer herbeizuführen und diese zum Kauf von energie- und ressourceneffizienteren Geräten und zur Nutzung energie- und ressourceneffizienterer Programme zu bewegen;
- c)
- die Möglichkeit, zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beizutragen.
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