ANHANG I VO (EU) 2019/2017
Begriffsbestimmungen für die Anhänge
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- 1.
- „Energieeffizienzindex” (EEI) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Energieverbrauch des eco-Programms und dem Energieverbrauch des Standardprogramms;
- 2.
- „Energieverbrauch des eco-Programms” (EPEC) bezeichnet den Energieverbrauch eines Haushaltsgeschirrspülers im eco-Programm in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
- 3.
- „Energieverbrauch des Standardprogramms” (SPEC) bezeichnet den in Abhängigkeit von der Nennkapazität des Haushaltsgeschirrspülers ermittelten Bezugs-Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Betriebszyklus;
- 4.
- „Programm” bezeichnet eine Reihe voreingestellter Betriebsvorgänge, die vom Lieferanten als für bestimmte Verschmutzungsgrade und/oder Beladungsarten geeignet erklärt werden;
- 5.
- „Betriebszyklus” bezeichnet einen von dem gewählten Programm abhängigen vollständigen Reinigungs-, Spül- und Trocknungszyklus, der eine Reihe von Betriebsvorgängen bis zum Ende aller Tätigkeiten umfasst;
- 6.
- „Quick-Response-Code” oder „QR-Code” bezeichnet einen auf dem Energielabel eines Produktmodells abgebildeten Matrix-Strichcode, der mit den im öffentlichen Teil der Produktdatenbank enthaltenen Informationen über das betreffende Modell verknüpft ist;
- 7.
- „Maßgedeck” (ps) bezeichnet einen Satz Geschirr, der zur Verwendung durch eine Person bestimmt ist, ohne Serviergeschirrteile;
- 8.
- „Serviergeschirrteile” bezeichnet Geschirrteile, die zum Zubereiten oder Anrichten von Speisen dienen, wie Töpfe, Servierschüsseln und -platten sowie Servierbesteck;
- 9.
- „Nennkapazität” bezeichnet die Höchstzahl von Maßgedecken, die bei Beladung gemäß Anleitungen des Lieferanten pro Betriebszyklus zusammen mit den Serviergeschirrteilen in einem Haushaltsgeschirrspüler gereinigt, gespült und getrocknet werden können;
- 10.
- „Wasserverbrauch des eco-Programms” (EPWC) bezeichnet den Wasserverbrauch eines Haushaltsgeschirrspülers im eco-Programm in Litern pro Betriebszyklus;
- 11.
- „Reinigungsleistungsindex” (IC) bezeichnet das Verhältnis der Reinigungsleistung eines Haushaltsgeschirrspülers zur Reinigungsleistung eines Bezugs-Haushaltsgeschirrspülers;
- 12.
- „Trocknungsleistungsindex” (ID) bezeichnet das Verhältnis der Trocknungsleistung eines Haushaltsgeschirrspülers zur Trocknungsleistung eines Bezugs-Haushaltsgeschirrspülers;
- 13.
- „Programmdauer” (Tt) bezeichnet den Zeitraum vom Beginn des gewählten Programms — ohne eine etwaige vom Nutzer programmierte Zeitvorwahl — bis zur Meldung des Programmendes, ab der der Nutzer Zugang zum Geschirr hat;
- 14.
- „eco” bezeichnet das Programm eines Haushaltsgeschirrspülers, das nach Herstellerangaben zur Reinigung von normal verschmutztem Geschirr geeignet ist und auf das sich die Angaben auf dem Energielabel und dem Produktdatenblatt beziehen;
- 15.
-
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem der Haushaltsgeschirrspüler an das Stromnetz angeschlossen ist, aber keine Funktion bereitstellt; folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände:
- a)
- Zustände, in denen nur der Aus-Zustand angezeigt wird;
- b)
- Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gewährleisten;
- 16.
-
„Bereitschaftszustand” (Standby) bezeichnet einen Zustand, in dem der Haushaltsgeschirrspüler an das Stromnetz angeschlossen ist und — möglicherweise auf unbestimmte Zeit — nur die folgenden Funktionen bereitstellt:
- a)
- Reaktivierungsfunktion, gegebenenfalls allein zusammen mit der Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder
- b)
- Reaktivierungsfunktion über eine Netzwerkverbindung und/oder
- c)
- Informations- oder Statusanzeige und/oder
- d)
- Detektionsfunktion für die Auslösung von Notfallmaßnahmen;
- 17.
- „Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle);
- 18.
- „Zeitvorwahl” bezeichnet einen Zustand, bei dem der Nutzer den Beginn des Betriebszyklus des gewählten Programms um einen bestimmten Zeitraum verschoben hat;
- 19.
-
„Garantie” bezeichnet jede gegenüber dem Verbraucher eingegangene Verpflichtung des Einzelhändlers oder Lieferanten,
- a)
- den Kaufpreis zu erstatten oder
- b)
- den Haushaltsgeschirrspüler zu ersetzen, zu reparieren oder in irgendeiner Form zu bearbeiten, falls er nicht die in der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung aufgeführten Eigenschaften aufweist;
- 20.
- „Anzeigemechanismus” bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internetinhalten für Nutzer;
- 21.
- „Geschachtelte Anzeige” bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt;
- 22.
- „Touchscreen” bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones;
- 23.
- „Alternativer Text” bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen;
- 24.
- „Angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).
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