ANHANG V VO (EU) 2019/2017

Produktdatenblatt

Der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b genannte Informationsteil des Produktdatenblatts von Haushaltsgeschirrspülern ist vom Lieferanten gemäß Tabelle 3 in die Produktdatenbank einzugeben.

Im Nutzerhandbuch oder in anderen mit dem Produkt bereitgestellten Unterlagen ist klar und deutlich der Verweis zu dem Modell in der Produktdatenbank in Form einer vom Menschen lesbaren Internetadresse (URL) oder eines QR-Codes anzugeben oder aber es ist die Registriernummer des Produkts anzugeben.

Tabelle 3

Inhalt, Aufbau und Format des Produktdatenblatts

(1)
Name oder Handelsmarke des Lieferanten:
Anschrift des Lieferanten (**) :
Modellkennung:
Allgemeine Produktparameter:
Parameter Wert Parameter Wert
Nennkapazität(*) (ps) x Abmessungen in cm Höhe x
Breite x
Tiefe x
EEI(*) x,x Energieeffizienzklasse(*) [A/B/C/D/E/F/G](***)
Reinigungsleistungsindex(*) x,xx Trocknungsleistungsindex(*) x,xx
Energieverbrauch in kWh [pro Betriebszyklus] im eco-Programm bei Kaltwasseranschluss. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts ab. x,xxx Wasserverbrauch in Litern [pro Betriebszyklus] im eco-Programm. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts und vom Härtegrad des Wassers ab. x,x
Programmdauer(*) (h:min) x:xx Art [Einbaugerät/freistehend]
Luftschallemissionen(*) (in dB(A) re 1 pW) x Luftschallemissionsklasse(*) [A/B/C/D](***)
Aus-Zustand (W) x,xx Bereitschaftszustand (W) x,xx
Zeitvorwahl (W) (falls zutreffend) x,xx vernetzter Bereitschaftsbetrieb (W) (falls zutreffend) x,xx
Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie (**) :
Weitere Angaben:
Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Anhang II Nummer 6 der Verordnung (EU) 2019/2022(1)(**) der Kommission zu finden sind:

Fußnote(n):

(*)

Angaben für das eco-Programm.

(**)

Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369.

(***)

Wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird, darf der Lieferant diese Daten nicht eingeben.

(1)

Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission (siehe Seite 267 dieses Amtsblatts).

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