Artikel 1 VO (EU) 2019/2018

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die Kennzeichnung netzbetriebener Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, einschließlich Geräten, die für die Kühlung anderer Waren als Lebensmittel zum Verkauf angeboten werden, sowie an die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen zu diesen Kühlgeräten festgelegt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

a)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die nicht mit Strom betrieben werden;
b)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die keinen Dampfkompressionskältekreislauf nutzen;
c)
getrennt aufgestellte Bauteile wie Verflüssigungssatz, Verdichter oder wassergekühlter Verflüssiger, an die ein nicht steckerfertiges Kühlmöbel angeschlossen werden muss, um betrieben zu werden;
d)
Lebensmittel verarbeitende Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion;
e)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die speziell für die Lagerung von Arzneimitteln oder wissenschaftlichen Proben geprüft und zugelassen sind;
f)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion für den Verkauf und die Präsentation lebender Lebensmittel, z. B. Kühlgeräte für den Verkauf und die Präsentation lebender Fische und Schalentiere, gekühlte Aquarien und Wasserbehälter;
g)
Saladetten;
h)
horizontale Bedienungstheken mit eingebautem Vorratsfach, die für den Betrieb bei Kühlbetriebstemperaturen ausgelegt sind;
i)
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die über kein eingebautes Kühlsystem verfügen und durch Zuleitung gekühlter Luft betrieben werden, die in einer externen Kühlanlage produziert wird; hiervon ausgenommen sind nicht steckerfertige Kühlmöbel und gekühlte Verkaufsautomaten der Kategorie 6 gemäß Anhang IV Tabelle 4;
j)
Eckkühlmöbel/Kühlmöbel mit gebogener Form und Rundkühlmöbel;
k)
Verkaufsautomaten, die für den Betrieb bei Gefrierbetriebstemperaturen ausgelegt sind;
l)
Fischbedienungstheken mit Scherbeneis;
m)
gewerbliche Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und Prozesskühler im Sinne der Verordnung (EU) 2015/1095;
n)
Weinlagerschränke und Minibars.

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