Artikel 8 VO (EU) 2019/2018
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 25. Dezember 2023 vor. Bei dieser Überprüfung bewertet sie unter anderem
- a)
- die Energieeffizienzklassen;
- b)
- die Möglichkeit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen;
- c)
- die Möglichkeit, die Klassifizierung der Produkte unter anderem in Anbetracht des Unterschieds zwischen steckerfertigen und nicht steckerfertigen Kühlmöbeln zu verfeinern.
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